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   BGH, 11.03.1954 - 3 StR 776/53   

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https://dejure.org/1954,3900
BGH, 11.03.1954 - 3 StR 776/53 (https://dejure.org/1954,3900)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1954 - 3 StR 776/53 (https://dejure.org/1954,3900)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1954 - 3 StR 776/53 (https://dejure.org/1954,3900)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.1952 - 5 StR 623/52
    Auszug aus BGH, 11.03.1954 - 3 StR 776/53
    Der Trommelrevolver ist deshalb fehlerfrei als Waffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB und als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 225 a StGB gewertet worden (BGHSt 3, 229 [233]).
  • BGH, 20.11.1953 - 2 StR 467/53
    Auszug aus BGH, 11.03.1954 - 3 StR 776/53
    Das alles betrifft aber nur das Strafmass (BGH NJW 1954 S 323), so dass das Urteil nur im Strafausspruch aufzuheben ist.
  • BGH, 08.01.1954 - 5 StR 415/53
    Auszug aus BGH, 11.03.1954 - 3 StR 776/53
    Dann muss es gleichgültig sein, aus welchen Gründen das Urteil rechtskräftig geworden ist (RGSt 40, 219; BGH Urt. v. 8. Januar 1954 - 5 StR 415/53 -).
  • RG, 14.06.1907 - V 218/07

    1. Ist die Anwendbarkeit des § 397 St.P.O. ausgeschlossen, wenn der verurteilte

    Auszug aus BGH, 11.03.1954 - 3 StR 776/53
    Dann muss es gleichgültig sein, aus welchen Gründen das Urteil rechtskräftig geworden ist (RGSt 40, 219; BGH Urt. v. 8. Januar 1954 - 5 StR 415/53 -).
  • BGH, 14.10.1954 - 3 StR 895/53

    Rechtsmittel

    Die Gesetzesänderung, welche zur Aufhebung des den Beschwerdeführer betreffenden Teils des Strafausspruches führt, kommt, wie der Senat schon wiederholt entschieden hat (3 StR 776/53 vom 11. März 1954), nach § 2 Abs. 2 StGB in Verb, mit §§ 354 a, 357 StPO auch den Mitverurteilten En. und L. zugute, obschon diese keine Revision eingelegt haben, weil auch diese zur Zeit ihrer Taten Heranwachsende waren und es sich bei der eingetretenen gesetzlichen Milderung der Strafdrohung, die zur Aufhebung des Strafausspruchs führte, um eine sachlichrechtliche Gesetzesänderung handelt, die einer Gesetzesverletzung gleichzusetzen ist.
  • BGH, 18.03.1954 - 3 StR 745/53

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist die durch den Erlaß des neuen JGG seit der Hauptverhandlung eingetretene Änderung der Gesetzeslage einer Gesetzesverletzung i.S. des § 357 StPO gleichzustellen (vgl BGH 3 StR 121/53vom 5. November 1953, 3 StR 370/53 vom 17. Dezember 1953, 3 StR 776/53 vom 11. März 1954).
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